Zu den Grundleistungen der WEG-Verwaltung gehören:
ALLGEMEINE VERWALTUNG
- Erfassung aller Objekt- und Eigentümerdaten
- Einsicht in Unterlagen der Abrechnung für Miteigentümer
- Eigentümerversammlung
- Versammlungsleitung und Niederschrift
- Überwachen der Verträge der Gemeinschaft
KAUFMÄNNISCHE VERWALTUNG
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
- Erstellen einer Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
- Erarbeitung des Finanzstatus
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder bei einer in Deutschland ansässigen Bank
- Buchführung
TECHNISCHE VERWALTUNG
- Frühzeitiges Erkennen entstehender Schäden, zur Optimierung der Werterhaltung
- Überprüfung des Gemeinschaftseigentums durch regelmäßige Begehung
- Bearbeitung und Abwicklung von Schäden
- Empfehlungen an die Wohnungseigentümer zur Werterhaltung
- Veranlassen der Prüfung und Wartung von technischen Einrichtungen
SONDEREIGENTUMSVERWALTUNG
- Verwaltung des Sondereigentums durch zusätzliche vertragliche Vereinbarung möglich
ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN
- Günstigere Versicherungsprämien durch Rahmenverträge
- Geringere Kosten für Energieeinkauf